
Übersicht
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Allgemeines |
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| Reisepass | Expresspass |
Kinderpass |
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Personalausweis |
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| vorläufiger Personalausweis |
vorläufiger Reisepass |
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Bearbeitungsstand |
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Was braucht man in welchen Land |
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Reisewarnungen |
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Bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen sind folgende Dinge zu beachten.
Neu ab 12.01.2009 - Zu beachten
für Einreise in die USA
Nähe Informationen finden Sie
in diesem Merkblatt
Neu seit 01.11.2007 - Änderungen beim Reisepass
(ePass) und Personalausweis
Fingerabdruck im Reisepass
Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen
Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers in ePass gespeichert. Hierzu
wird bei der Antragstellung der Fingerabdruck mittels eines speziellen
Scanners erfasst. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt die
Beantragung von Reisepässen nur noch in der Geschäftsstelle der VGem
Zellingen möglich ist !
Gültigkeit von Reisepässen
Die Gültigkeit von Reisepässe bei Personen unter 24 Jahren erhöht sich von 5
auf 6 Jahre.
Wegfall Kindereintrag
Ein Kindereintrag im Reisepass und Personalausweis ist nicht mehr möglich
Ordens- und Künstlernamen
Der Eintrag von Ordens- und Künstlernamen im Reisepass und
Personalausweis ist nicht mehr möglich
Für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen ist die Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Sollten Sie in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wohnen, ist hierfür die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen (VGem) zuständig. Die Beantragung und Abholung des Ausweises kann auch während der Sprechstunden in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden erfolgen, ausgenommen Reisepässe da diese müssen in der Geschäftsstelle VGem Zellingen beantragt werden. Wann welche Gemeinde Sprechstunden hat erfahren Sie auf der Seite "Über uns" und Klicken dann auf Ihre entsprechende Wohnsitzgemeinde.
Die persönliche Beantragung in der Gemeindeverwaltung bzw. VGem ist wegen der notwendigen Unterschriftsleistung und der Abnahme des Fingerabdrucks beim Reisepass bei Antragstellung erforderlich. Das Abholen kann - wenn eine Vollmacht von Ihnen ausgestellt wurde - durch eine dritte Person erfolgen.
Die Herstellung erfolgt ausschließlich durch die Bundesdruckerei in Berlin (ausgenommen Kinderausweise und vorläufige Ausweise). Die Lieferzeit beträgt ca. 4 Wochen, dies kann sich in der Reisezeit noch etwas verzögern. Denken Sie deshalb rechzeitig an die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere. Bedenken Sie bitte auch, dass Fotostudios in der Hauptreisezeit längere Wartezeiten haben.
Zuständig in der VGem
Zellingen ist: Bitte hier klicken
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ab 01.11.10 ![]() |
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| Lichtbild | Erforderlich ist ein Lichtbild aus jüngster Zeit,
Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. Wegen der Einführung des biometriegestützten
Ausweises
sind die gleichen Anforderungen an die Qualität der Passbilder notwendig geworden
wie beim Reisepass. Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie hier |
| Gültigkeit | Wenn Sie bei der
Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit
6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. |
| Gebühr | 28,80,-- EUR 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren |
Reisepass / Expresspass
| Lichtbild | Erforderlich ist ein Lichtbild aus jüngster Zeit,
Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. Wegen der Einführung der biometriegestützten Reisepässe sind Höhere Anforderungen an die Qualität der Passbilder notwendig geworden. Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie hier |
| Fingerabdruck |
Seit 01.11.2007 wird, neben dem Lichtbild, als zweites biometrisches Merkmal die Aufnahme der Fingerabdrücke im elektronischen Reisepass (ePass) eingeführt. Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen.Hinweise:
Eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt
nicht.
Die für den ePass abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip
des Reisepasses gespeichert.
Wie bisher werden im örtlichen Passregister die Passfotos archiviert, nicht
aber die Fingerabdrücke.
Aufgrund des technischen Aufwandes ist die Beantragung des ePasses ab dem
29.10.2007 nur noch direkt im Passamt am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in
Zellingen möglich.
Das Passamt in Zellingen ist mit einem ePass-Leser ausgestattet, an
dem der
Passinhaber seine auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen
kann.
Alle bereits ausgegebenen Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit.
Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im
Reiseverkehr keine Nachteile. |
| Gültigkeit | Wenn Sie bei der
Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit
6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. |
| Expresspass | Der
EU-Reisepass mit Expresslieferung, auch Expresspass genannt, ist ein
vollwertiger Reisepass mit verkürzter Lieferzeit. Die Bundesdruckerei
garantiert eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden wenn der Antrag bis 11.00
Uhr dort eingegangen ist (elektronische Übermittlung). Allerdings ist für
diesen Service eine zusätzliche Gebühr (siehe weiter unten) zu entrichten. |
| Gebühr |
ePass (32 Seiten) für Personen ab 24 Jahren
59,-- EUR ePass (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren 37,50 EUR ePass (48 Seiten) zusätzlich zur obigen Gebühr 22,-- EUR. ePass (Express) zusätzlich zu obigen Gebühren 32,-- EUR. |
| Hinweise | Ordens- und
Künstlernamen werden seit dem 01.11.2007 nicht mehr eingetragen. Der Kindereintrag ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich . Weitere Informationen zum neuen ePass als PDF-Dokument (900 kB) |
Vorläufiger Reisepass/Personalausweis
| Nur Notfälle | In Notfällen kann von der Gemeindeverwaltung kurzfristig ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist gleichzeitig ein "richtiger" Personalausweis zu beantragen Als weitere Neuerung ist seit 30.09.2004 seitens der USA vorgesehen, dass alle Einreisenden ihre Zeigefinger auf einen Glasscanner drücken und sich von einer Digitalkamera ablichten lassen müssen. Seit 01. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Wer ab Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 6 Jahren bei unter 24-jährigen Personen) beantragen. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Visumfrei Einreise. Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wir vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- und Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie weiter unten bei "Was brauche ich in welchen Land" Zum Visa-Waiver-Programm informiert die Amerikanische Botschaft unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html. Ab sofort werden nur noch maschinenlesbare vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie Kinderpässe von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ausgegeben. |
| Lichtbild | Erforderlich sind
ein Lichtbild aus jüngster Zeit, Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie bitte hier |
| Gültigkeit | Vorläufiger Reisepass
1 Jahr Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate |
| Gebühr | Vorläufiger Reisepass
26,-- EUR Vorläufiger Personalausweis: 8,-- EUR , ab 01.11: 10.EUR |
| Hinweise | Ordens- und
Künstlernamen werden seit dem 01.11.2007 nicht mehr eingetragen. Der Kindereintrag ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich . |
| Antragstellung Alte Ausweise |
Die Anträge sind von
beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahmen bei entsprechendem Nachweis). Die Herstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung innerhalb einer Woche. Der Kinderpass löst nunmehr den bisherigen Kinderausweis ab. Das heißt, es werden nur noch Kinderpässe ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit. Sie werden durch die USA jedoch nicht mehr anerkannt. Aufgrund der geänderten Einreisebestimmungen in die USA weisen wir darauf hin, dass seit 01.10.2004 maschinenlesbare Reisedokumente nötig sind. Mit den Kinderausweisen und vorläufigen Reisepässen in der bisherigen Form ist dann eine visumfreie Einreise nicht mehr möglich. Für die Kinderpässe werden nunmehr auch Angaben zur Größe und Augenfarbe erforderlich. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen Kinder ab 10 Jahren den Kinderreisepass unterschreiben, das heißt die Kinder müssen bei der Antragstellung in der Gemeinde ihre Unterschrift leisten. Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren den Kinderreisepass als Reisedokument. Es ist Sache der Eltern, dazu bei dem Staat, in dem ihr Kind einreisen soll, die nötigen Auskünfte einzuholen. Ebenso ist es bereits auch für Kinder die Ausstellung eines Personalausweises möglich. Eine Verlängerung der bisherigen Kinderausweise (als Faltblatt ausgestellt) ist ab dem 01.01.2006 nicht mehr zulässig (§ 7 DVPassG). Kinderausweise, die vor diesem Termin verlängert wurden, bleiben jedoch bis zum Ablauf der Verlängerungszeit gültig. Ebenso ist das nachträgliche Einfügen eines Lichtbildes in den bisherigen Kinderausweisen seit dem 31.12.2005 auch dann nicht mehr möglich, wenn die Gültigkeitsdauer des Kinderausweises noch nicht abgelaufen ist. Seit dem 01.11.2005 gilt für Kinderreisepässe, dass diese nur noch mit einem Lichtbild ausgestellt werden dürfen! |
| Lichtbild |
Für jedes Kind ist ein
aktuelles biometrietaugliches Passbild, Größe 35 x 45 mm, erforderlich.
Der Fotograf ist auf die Erfordernis des Bildes für einen
Kinderreisepass selbst hinzuweisen. Nur dann wird ein biometrietaugliches
Passbild erstellt. Über Sonderregelungen für die Einreise in bestimmte Staaten werden Sie von unseren Mitarbeiter (innen) beraten, oder informieren Sie sich hier im Internet, siehe Punkt "Was brauche man in welchen Land". Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie bitte hier |
| Gültigkeit |
6 Jahre maximal bis zum 12. Lebensjahr
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| Gebühr | 13,-- EUR Änderung 6,-- EUR |
| Hinweis |
Die nachträgliche Einfügung eines aktuellen Lichtbildes
ist jederzeit möglich. |
Bearbeitungsstand - Ist mein
Pass schon fertig?
Um eine möglichst schnelle Abwicklung Ihres Passwunsches zu gewährleisten werden
die Daten nun elektronisch sofort an die Bundesdruckerei übertragen. Als weiteren
Service bieten wir Ihnen ab sofort, den Bearbeitungsstand Ihres Passes /
Ausweises elektronisch abzurufen. Sie können dann sehen, ob dieser schon zur
Abholung in der VGem vorliegt.
So funktioniert's:
Halten Sie das Schreiben der VGem Zellingen bereit, welches Ihnen bei der Beantragung des Passes ausgehängt wurde. Hierauf finden Sie die Dokumentennr.
Geben Sie die Dokumentennr in das Fenster ein welches sich beim Klicken auf diesen Link öffnet.
Was
braucht man in welchen Land
Andere Länder andere Sitten. Grundsätzlich können Sie in allen Ländern der
EU
(europäischen Union) mit dem Personalausweis reisen. Auch andere Länder
akzeptieren den Personalausweis. Manche Länder verlangen auch bei Kinderausweisen
ab einem bestimmten Alter ein Bild usw. Bei verschiedenen Staaten besteht
Visumspflicht, oder es müssen bestimmte Impfungen vorliegen.
Die Einreisevorschriften der einzelnen Länder
sind jedoch sehr unterschiedlich und ändern sich auch öfters. Vom Auswärtigen
Amt wurde hierfür eine Internetseite eingerichtet, auf welcher Sie sich sehr
genau und top-aktuell über die einzelnen Vorschriften informieren
können.
Die Bedienung ist sehr einfach und geht wie folgt:
Nachdem Sie auf den Link "Einreisebestimmungen hier klicken" geklickt haben, öffnet sich ein weiteres Fenster. Sie befinden sich dann auf der Auslands-Seite des Auswärtigen Amtes.
Im Eingabefeld müssen sie das gewünschte Land eingeben und drücken die ENTER-Taste
Jetzt können Sie am rechten Rand den Menüpunkt "Einreisebestimmungen" wählen.
Bitte Beachten Sie, dass die Internetseiten des Auswärtigen Amtes Active-Scripting verwenden, ggf. müssen Sie an Ihrem Browser (Sicherheitseinstellungen) Anpassungen vornehmen!
Wohin sollte man
n i c h t verreisen
Leider gibt es auf unserer Welt immer noch Krisenherde. Sei es durch
kriegerische Auseinandersetzungen oder Naturkatastrophen. Das Auswärtige Amt
gibt eine aktuelle Liste (Reisewarnungen) heraus, in welche Länder man z. Z.
nicht verreisen sollte. Diese Liste wird ständig aktualisiert und kann auch im
Internet abgerufen werden. Klicken
Sie hier, wenn Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sehen
möchten.
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