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Reisepass Expresspass Kinderpass

 
  Personalausweis


 
vorläufiger Personalausweis   vorläufiger Reisepass

 
Bearbeitungsstand

 
Was braucht man in welchen Land

 
Reisewarnungen
 






Allgemeines

Bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen sind folgende Dinge zu beachten.







Neuer Personalausweis


ab 01.11.10
Bild: Neuer Personalausweis
  • Einführung am 1. November 2010

  • Scheckkartenformat

  • Chip im Ausweis

  • Neue Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten

  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten

  • Vorbereitet für die elektronische Signatur (separat zu erwerben)

  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke


Weitere Informationen:
Finden Sie in dieser Infobroschüre der Bundesdruckerei.


Lichtbild Erforderlich ist ein Lichtbild aus jüngster Zeit, Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. Wegen der Einführung des biometriegestützten Ausweises sind die gleichen Anforderungen an die Qualität der Passbilder notwendig geworden wie beim Reisepass.
Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie hier 

 
Gültigkeit Wenn Sie bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 
Gebühr 28,80,-- EUR 
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren

   







Reisepass / Expresspass

Lichtbild Erforderlich ist ein Lichtbild aus jüngster Zeit, Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. 
Wegen der Einführung der biometriegestützten Reisepässe sind Höhere Anforderungen an die Qualität der Passbilder notwendig geworden. Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung
von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie hier 

 
Fingerabdruck

Seit 01.11.2007 wird, neben dem Lichtbild, als zweites biometrisches Merkmal die Aufnahme der Fingerabdrücke im elektronischen Reisepass (ePass) eingeführt.

Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen.

Hinweise:

Eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke erfolgt nicht.

Die für den ePass abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Reisepasses gespeichert.

Wie bisher werden im örtlichen Passregister die Passfotos archiviert, nicht aber die Fingerabdrücke.

Aufgrund des technischen Aufwandes ist die Beantragung des ePasses ab dem 29.10.2007 nur noch direkt im Passamt am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Zellingen möglich.

Das Passamt in Zellingen ist mit einem ePass-Leser ausgestattet, an dem der Passinhaber seine auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten einsehen kann.

 

Alle bereits ausgegebenen Reisepässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhaberinnen und Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Ein vorzeitiger Umtausch von Dokumenten ist also nicht erforderlich
Gültigkeit Wenn Sie bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 
Expresspass Der EU-Reisepass mit Expresslieferung, auch Expresspass genannt, ist ein vollwertiger Reisepass mit verkürzter Lieferzeit. Die Bundesdruckerei garantiert eine Lieferung innerhalb von 72 Stunden wenn der Antrag bis 11.00 Uhr dort eingegangen ist (elektronische Übermittlung). Allerdings ist für diesen Service eine zusätzliche Gebühr (siehe weiter unten) zu entrichten.

 
Gebühr ePass (32 Seiten) für Personen ab 24 Jahren         59,-- EUR  
ePass (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren     37,50 EUR
ePass (48 Seiten)
zusätzlich zur obigen Gebühr    22,-- EUR. 
ePass (Express) zusätzlich zu obigen Gebühren   32,-- EUR. 

Hinweise Ordens- und Künstlernamen werden seit dem  01.11.2007 nicht mehr eingetragen.
Der Kindereintrag ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich
.
Weitere Informationen zum neuen ePass als PDF-Dokument (900 kB)







Vorläufiger Reisepass/Personalausweis

Nur Notfälle In Notfällen kann von der Gemeindeverwaltung kurzfristig ein vorläufiger Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist gleichzeitig ein "richtiger" Personalausweis zu beantragen 

Als weitere Neuerung ist seit 30.09.2004 seitens der USA vorgesehen, dass alle Einreisenden ihre Zeigefinger auf einen Glasscanner drücken und sich von einer Digitalkamera ablichten lassen müssen.

Seit
01. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige (grüne) Reisepässe besitzen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Wer ab Mai 2006 ohne Visum in die USA reisen möchte, sollte einen regulären (roten) Pass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 6 Jahren bei unter 24-jährigen Personen) beantragen. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Visumfrei Einreise.

Allerdings sind bestimmte Personengruppen nach wir vor gänzlich vom Visa-Waiver-Programm ausgenommen, beispielsweise Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben möchten oder zu Arbeits- und Studienzwecken das Land aufsuchen. Für sie besteht grundsätzlich eine Visumpflicht.
Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie weiter unten bei "Was brauche ich in welchen Land"
Zum Visa-Waiver-Programm informiert die Amerikanische Botschaft unter
http://www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html.

Ab sofort werden nur noch maschinenlesbare vorläufige Personalausweise und Reisepässe sowie Kinderpässe von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen ausgegeben.

Lichtbild Erforderlich sind ein Lichtbild aus jüngster Zeit, Größe: 35 x 45 mm, wahlweise schwarz-weiß oder farbig. 
Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie bitte hier 

Gültigkeit Vorläufiger Reisepass            1 Jahr
Vorläufiger Personalausweis:  3 Monate 

Gebühr Vorläufiger Reisepass            26,-- EUR
Vorläufiger Personalausweis:    8,-- EUR , ab 01.11: 10.EUR

Hinweise Ordens- und Künstlernamen werden seit dem  01.11.2007 nicht mehr eingetragen.
Der Kindereintrag ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich
.







Kinderpass

Antragstellung






















Alte Ausweise
 
Die Anträge sind von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahmen bei entsprechendem Nachweis). Die Herstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung innerhalb einer Woche.
Der Kinderpass löst nunmehr den bisherigen Kinderausweis ab. Das heißt, es werden nur noch Kinderpässe ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit. Sie werden durch die USA jedoch nicht mehr anerkannt.
Aufgrund der geänderten Einreisebestimmungen in die USA weisen wir darauf hin, dass seit 01.10.2004 maschinenlesbare Reisedokumente nötig sind. Mit den Kinderausweisen und vorläufigen Reisepässen in der bisherigen Form ist dann eine visumfreie Einreise nicht mehr möglich.
Für die Kinderpässe werden nunmehr auch Angaben zur Größe und Augenfarbe erforderlich.

Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen Kinder ab 10 Jahren den Kinderreisepass unterschreiben, das heißt die Kinder müssen bei der Antragstellung in der Gemeinde ihre Unterschrift leisten.

Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren den Kinderreisepass als Reisedokument. Es ist Sache der Eltern, dazu bei dem Staat, in dem ihr Kind einreisen soll, die nötigen Auskünfte einzuholen. Ebenso ist es bereits auch für Kinder die Ausstellung eines Personalausweises möglich.


Eine Verlängerung der bisherigen  Kinderausweise (als Faltblatt ausgestellt) ist ab dem 01.01.2006 nicht mehr zulässig (§ 7 DVPassG).
Kinderausweise, die vor diesem Termin verlängert wurden, bleiben jedoch bis zum Ablauf der Verlängerungszeit gültig.

Ebenso ist das nachträgliche Einfügen eines Lichtbildes in den bisherigen Kinderausweisen seit dem 31.12.2005 auch dann nicht mehr möglich, wenn die Gültigkeitsdauer des Kinderausweises noch nicht abgelaufen ist.
Seit dem 01.11.2005 gilt für Kinderreisepässe, dass diese nur noch mit einem Lichtbild ausgestellt werden dürfen!

 
Lichtbild Für jedes Kind  ist ein  aktuelles biometrietaugliches Passbild, Größe 35 x 45 mm, erforderlich.  Der Fotograf ist auf die Erfordernis des Bildes für einen Kinderreisepass selbst hinzuweisen. Nur dann wird ein biometrietaugliches Passbild erstellt.
Über Sonderregelungen für die Einreise in bestimmte Staaten werden Sie von unseren Mitarbeiter (innen) beraten, oder informieren Sie sich hier  im Internet, siehe  Punkt "Was brauche man in welchen Land". 
Auf unserer Mustertafel können Sie sich einen Überblick über die Eignung von Fotos für Personaldokumente verschaffen -> Klicken Sie bitte hier 

 
Gültigkeit
 
6 Jahre maximal bis zum 12. Lebensjahr

 
Gebühr 13,-- EUR 
Änderung      6,-- EUR


Hinweis Die nachträgliche Einfügung eines aktuellen Lichtbildes ist jederzeit möglich.







Bearbeitungsstand - Ist mein  Pass schon fertig?

Um eine möglichst schnelle Abwicklung Ihres Passwunsches zu gewährleisten werden die Daten nun elektronisch sofort an die Bundesdruckerei übertragen. Als weiteren Service bieten wir Ihnen ab sofort, den Bearbeitungsstand Ihres Passes / Ausweises elektronisch abzurufen. Sie können dann sehen, ob dieser schon zur Abholung in der VGem vorliegt.

So funktioniert's:








Was braucht man in welchen Land

Andere Länder andere Sitten. Grundsätzlich können Sie in allen Ländern der EU (europäischen Union) mit dem Personalausweis reisen. Auch andere Länder akzeptieren den Personalausweis. Manche Länder verlangen auch bei Kinderausweisen ab einem bestimmten Alter ein Bild usw. Bei verschiedenen Staaten besteht Visumspflicht, oder es müssen bestimmte Impfungen vorliegen. 

Die Einreisevorschriften der einzelnen Länder sind jedoch sehr unterschiedlich und ändern sich auch öfters. Vom Auswärtigen Amt  wurde hierfür eine Internetseite eingerichtet, auf welcher Sie sich sehr genau und top-aktuell über die einzelnen Vorschriften informieren können. 

Die Bedienung ist sehr einfach und geht wie folgt:

Bitte Beachten Sie, dass die Internetseiten des Auswärtigen Amtes Active-Scripting verwenden, ggf. müssen Sie an Ihrem Browser (Sicherheitseinstellungen) Anpassungen vornehmen!








Wohin sollte man   n i c h t   verreisen

Leider gibt es auf unserer Welt immer noch Krisenherde. Sei es durch kriegerische Auseinandersetzungen oder Naturkatastrophen. Das Auswärtige Amt gibt eine aktuelle Liste (Reisewarnungen) heraus, in welche Länder man z. Z. nicht verreisen sollte. Diese Liste wird ständig aktualisiert und kann auch im Internet abgerufen werden. Klicken Sie hier, wenn Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sehen möchten.






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