Allgemeines
 

Neuanmeldung
Anzeigepflichtig ist die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigstelle oder einer unselbstständigen Zweigstelle oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden.

Ummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig , wenn der Gewerbebetrieb innerhalb einer Mitgliedsgemeinde verlegt wird, sich Art oder Umfang des Gewerbes ändern.

Abmeldung
Eine Gewerbeabmeldung  ist bei einer vollständigen Aufgabe oder Verlegung des Betriebes in eine andere Mitgliedsgemeinde oder Stadt erforderlich



Wer ist zuständig

Wenn Sie die Betriebstätte Ihres Gewerbes im Himmelstadt, Duttenbrunn, Retzbach, Retzstadt, oder Thüngen errichten wollen ist die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen (Sachbearbeiter hier Klicken) zuständig ansonsten die Stadt/Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes. Ihr Wohnsitz ist nicht entscheidet.



Was benötigen Sie
Bei Ihrer ersten Gewerbeanmeldung muss Ihre Identität sowie die Richtigkeit Ihrer Angaben überprüft werden, daher ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Pass oder Personalausweis mit.





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