
Allgemeines
Neuanmeldung
Anzeigepflichtig ist die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigstelle
oder einer unselbstständigen Zweigstelle oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes
durch einen anderen Gewerbetreibenden.
Ummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig , wenn der Gewerbebetrieb innerhalb einer
Mitgliedsgemeinde verlegt wird, sich Art oder Umfang des Gewerbes ändern.
Abmeldung
Eine Gewerbeabmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe oder Verlegung
des Betriebes in eine andere Mitgliedsgemeinde oder Stadt erforderlich
Wer ist zuständig
Wenn Sie die Betriebstätte Ihres Gewerbes im Himmelstadt, Duttenbrunn,
Retzbach, Retzstadt, oder Thüngen errichten wollen ist die Verwaltungsgemeinschaft
Zellingen (Sachbearbeiter hier Klicken)
zuständig ansonsten die Stadt/Gemeinde des jeweiligen Betriebssitzes. Ihr
Wohnsitz ist nicht entscheidet.
Was benötigen Sie
Bei Ihrer ersten Gewerbeanmeldung muss Ihre Identität sowie die Richtigkeit
Ihrer Angaben überprüft werden, daher ist Ihr persönliches Erscheinen
erforderlich. Bitte bringen Sie dazu Ihren Pass oder Personalausweis
mit.
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