
Internetauskunft
Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohnerinnen und Einwohner
in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für die Gemeinden Retzstadt und
Himmelstadt und der Märkte Zellingen und Thüngen aus dem Melderegister.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) kann per Gesetz ab 01.07.2007
ein Internetportal für einfache Melderegisterauskünfte eröffnen.
Einfache Melderegisterauskünfte (das sind Auskünfte, die sich auf Vor– und
Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften beschränken) können dann an
Privatpersonen und Privatunternehmen auch durch automatisierten Abruf über das
Internet erteilt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 31 Abs. 3 Bayer.
Meldegesetz (MeldeG).
Betroffene können dieser Form der Auskunftserteilung jederzeit ohne Begründung
widersprechen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte
während den Öffnungszeiten an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft
Zellingen, Zimmer Nr. 2.
Der Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre zu Internetauskünften liegt
dort bereit.
Auf folgendes wird ausdrücklich hingewiesen:
Häufige Fragen zum Führungszeugnis
Wo bekommt man ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis muss man
persönlich bei der örtlichen
Meldebehörde beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass
mitbringen.
Daneben kann aber auch die
gesetzliche Vertretungsperson – z.B. bei Minderjährigen – einen Antrag stellen.
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person
vertreten lassen!!
Dadurch wird sichergestellt,
dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person
ein Führungszeugnis beantragen kann.
Bei der Meldebehörde werden
Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich
bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt,
wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.
Das Privatführungszeugnis wird
Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von
der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.
Ein Behördenführungszeugnis
wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.
Hierzu ist die genaue
Anschrift der Behörde und der jeweilige Verwendungszweck zwingend anzugeben.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis kostet
13,00 Euro.
Dieser Betrag ist bei der
Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.
Wie lange gilt ein Führungszeugnis?
Aus dem Führungszeugnis kann
man ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Ausstellungstag enthält.
Natürlich können danach andere Verurteilungen hinzu gekommen oder nach Tilgung
(Löschung) fortgefallen sein.
Deshalb kann ein früher oder
später erteiltes Führungszeugnis im Inhalt abweichen. Überlicherweise werden
aber für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten nach der Ausstellung die
Führungszeugnisse allgemein anerkannt. Wenn mehr Zeit verstrichen ist, wird
meist ein neues, aktuelles Führungszeungis verlangt, das dann wieder neu
beantragt werden muss.
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