Überschrift Einwohnerwesen

 

Internetauskunft 

Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohnerinnen und Einwohner in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für die Gemeinden Retzstadt und Himmelstadt und der Märkte Zellingen und Thüngen aus dem Melderegister.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB) kann per Gesetz ab 01.07.2007 ein Internetportal für einfache Melderegisterauskünfte eröffnen.

Einfache Melderegisterauskünfte (das sind Auskünfte, die sich auf Vor– und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften beschränken) können dann an Privatpersonen und Privatunternehmen auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Art. 31 Abs. 3 Bayer. Meldegesetz (MeldeG).

Betroffene können dieser Form der Auskunftserteilung jederzeit ohne Begründung widersprechen.

Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte während den Öffnungszeiten an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Zimmer Nr. 2. Der Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre zu Internetauskünften liegt dort bereit. 

Auf folgendes wird ausdrücklich hingewiesen:

Zellingen, den 21. Mai 2007




Häufige Fragen zum Führungszeugnis

 

Wo bekommt man ein Führungszeugnis?

 

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson – z.B. bei Minderjährigen – einen Antrag stellen.

 

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen!!

Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.

 

Bei der Meldebehörde werden Ihre Personalien in das Antragsformular aufgenommen und gegen Gebühr amtlich bescheinigt. Der Antrag wird dann dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.

 

Das Privatführungszeugnis wird Ihnen mit der Post an die angegebene Privatadresse, die im Einzelfall auch von der Meldeadresse abweichen kann, zugesandt.

 

Ein Behördenführungszeugnis wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.

Hierzu ist die genaue Anschrift der Behörde und der jeweilige Verwendungszweck zwingend anzugeben.

 

 

Was kostet ein Führungszeugnis?

 

Das Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.

Dieser Betrag ist bei der Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

 

 

Wie lange gilt ein Führungszeugnis?

 

Aus dem Führungszeugnis kann man ersehen, welche Eintragungen das Zentralregister am Ausstellungstag enthält. Natürlich können danach andere Verurteilungen hinzu gekommen oder nach Tilgung (Löschung) fortgefallen sein.

 

Deshalb kann ein früher oder später erteiltes Führungszeugnis im Inhalt abweichen. Überlicherweise werden aber für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten nach der Ausstellung die Führungszeugnisse allgemein anerkannt. Wenn mehr Zeit verstrichen ist, wird meist ein neues, aktuelles Führungszeungis verlangt, das dann wieder neu beantragt werden muss.

 

 

Weitere Informationen zum Führungszeugnis erhalten sie auch unter www.bundesjustizamt.de




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